Seite drucken

Mehrere Stimmrechtsmitteilungen erhalten

Nach § 21 WpHG sind Aktionäre verpflichtet, bei Über- oder Unterschreiten bestimmter Meldeschwellen die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile zu melden. Die Meldeschwellen liegen bei 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75%.

Am 24. Januar 2013 wurde die HUGO BOSS AG gemäß § 25 a WpHG von der Mediobanca – Banca di Credito Finanziario S.p.A., Mailand, Italien, darüber informiert, dass sie seit dem 21. Januar 2013 keine Finanz- oder sonstigen Instrumente mehr hält, die einen Erwerb von Stimmrechten ermöglichen könnten.

The Capital Group Companies, Inc., Los Angeles, USA, teilten der Gesellschaft am 29. November 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG und § 22 Abs. 1 S. 2 und S. 3 WpHG mit, dass sie am 26. November 2013 die Meldeschwelle von 3% der Stimmrechte an der HUGO BOSS AG überschritten haben.

Ebenfalls teilte die Capital Research and Management Company, Los Angeles, USA, der Gesellschaft am 29. November 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG mit, dass sie am 26. November 2013 die Meldeschwelle von 3% der Stimmrechte an der HUGO BOSS AG überschritten hat.

Die Gesellschaft hat diese Meldungen im Wortlaut auf ihrer Unternehmenswebsite group.hugoboss.com in der Investor Relations-Rubrik unter „Mitteilungen“ veröffentlicht.

Meldepflichtiges Wertpapiergeschäft nach § 15 a WpHG

Gemäß § 15 a WpHG sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie Mitarbeiter mit Führungsaufgaben im Sinne des WpHG dazu verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der HUGO BOSS AG offenzulegen.

Im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2013 wurde der Gesellschaft von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 15 a WpHG ein meldepflichtiges Wertpapiergeschäft in den Aktien der Gesellschaft gemeldet. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten insgesamt weniger als 1% der von der HUGO BOSS AG ausgegebenen Aktien. Corporate Governance Bericht

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte werden auf der Unternehmenswebsite group.hugoboss.com in der Investor Relations-Rubrik unter „Mitteilungen“ veröffentlicht.

Bestand eigener Aktien unverändert

Die Hauptversammlung am 21. Juni 2010 hatte den Vorstand der HUGO BOSS AG ermächtigt, das bereits damals bestehende Aktienrückkaufprogramm fortzusetzen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 20. Juni 2015 Aktien der Gesellschaft bis zu einem Anteil von 10% des ausstehenden Grundkapitals zu erwerben. Von der Ermächtigung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.

Somit hält die HUGO BOSS AG weiterhin unverändert 1.383.833 Stück eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 1,97% beziehungsweise 1.383.833 EUR am Grundkapital. Rechtliche Angaben

Keine Unternehmensanleihe begeben

Im Jahr 2013 wurde weder von der HUGO BOSS AG noch einer ihrer Tochtergesellschaften eine Unternehmensanleihe emittiert, wodurch zum Jahresende 2013 keine solche ausstand. Auch verfügt der Konzern über kein Rating einer externen Ratingagentur.

Seite drucken